Mischna
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Nachschlagewerk zu Bava Metzia 3:11

הַמַּפְקִיד מָעוֹת אֵצֶל שֻׁלְחָנִי, אִם צְרוּרִין, לֹא יִשְׁתַּמֵּשׁ בָּהֶם, לְפִיכָךְ אִם אָבְדוּ אֵינוֹ חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתָן, מֻתָּרִין, יִשְׁתַּמֵּשׁ בָּהֶן, לְפִיכָךְ אִם אָבְדוּ חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתָן. אֵצֶל בַּעַל הַבַּיִת, בֵּין צְרוּרִין וּבֵין מֻתָּרִים לֹא יִשְׁתַּמֵּשׁ בָּהֶן, לְפִיכָךְ אִם אָבְדוּ אֵינוֹ חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתָן. חֶנְוָנִי כְּבַעַל הַבַּיִת, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, חֶנְוָנִי כַּשֻּׁלְחָנִי:

Wenn jemand Geld bei einem Geldwechsler einzahlt, wenn es gebunden [und versiegelt oder mit einem bestimmten Knoten gebunden] ist, darf er es nicht verwenden. Wenn es verloren geht, haftet er daher nicht für die Wiederherstellung. [Aber wenn es nicht versiegelt oder mit einem bestimmten Knoten gebunden ist, obwohl es gebunden ist, wird es als offen und überhaupt nicht gebunden angesehen, und er kann es verwenden.] Wenn es ungebunden ist, kann er es verwenden. Wenn es verloren geht, haftet er für die Wiederherstellung. [Auch wenn er es nicht benutzt hat, ist er in dieser Hinsicht wie ein angestellter Wächter, denn er kann es benutzen und er haftet für Diebstahl oder Verlust. Und wenn er es benutzt, ist es für ihn wie ein Darlehen, und er haftet auch für Unfälle.] (Wenn er es hinterlegt) bei einem Hausbesitzer, ob gebunden oder ungebunden, darf er es nicht benutzen. Wenn es verloren geht, haftet er daher nicht für die Wiederherstellung. Ein Ladenbesitzer ist wie ein Hausbesitzer. Dies sind die Worte von R. Meir. R. Yehudah sagt: Ein Ladenbesitzer ist wie ein Geldverleiher. [Die Halacha entspricht R. Yehudah.]

Jastrow

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